Einkaufslexikon
Verpackungsgesetz (VerpackG): Pflichten, LUCID und Verhältnis zur PPWR
June 9, 2026
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist das deutsche Gesetz, das Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen zu Registrierung, Systembeteiligung und Lizenzierung verpflichtet. Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt ab 2026 zusätzlich unmittelbar geltendes EU-Recht hinzu. Erfahren Sie, welche Pflichten das VerpackG vorsieht, wie es sich zur PPWR verhält und was der Einkauf beachten muss.
Key Facts
- Das VerpackG setzt in Deutschland die Produktverantwortung für Verpackungen um (seit 2019).
- Pflichten: Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Systembeteiligung (duale Systeme), Datenmeldung.
- Zuständig ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
- Die EU-PPWR gilt ab 12. August 2026 unmittelbar und überlagert Teile des VerpackG.
- Deutschland passt das VerpackG über ein Durchführungsgesetz (VerpackDG) an die PPWR an.
Inhalt
Definition: Verpackungsgesetz (VerpackG)
Das VerpackG regelt die erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, und soll Recycling und Vermeidung fördern.
Wesentliche Pflichten
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID vor dem Inverkehrbringen
- Beteiligung an einem dualen System (Lizenzierung) für systembeteiligungspflichtige Verpackungen
- Daten- und Mengenmeldungen sowie ggf. Vollständigkeitserklärung
VerpackG vs. PPWR
Das VerpackG ist nationales Recht; die PPWR gilt als EU-Verordnung unmittelbar und EU-weit. Ab 2026 überlagert die PPWR Teile des VerpackG, während Registrierungs- und Lizenzierungspflichten zunächst bestehen bleiben.
Bedeutung im Einkauf
Der Einkauf muss sicherstellen, dass eigene wie bezogene Verpackungen registriert und lizenziert sind, und den Übergang zu den PPWR-Anforderungen im Verpackungsmanagement steuern.
VerpackG umsetzen: Methoden und Vorgehen
Die Umsetzung verbindet Registrierung, Lizenzierung und Datenmanagement.
Registrierung und Lizenzierung
Verpflichtete registrieren sich in LUCID und beteiligen systembeteiligungspflichtige Verpackungen an einem dualen System; Mengen werden gemeldet.
Rollen und Verantwortlichkeiten klären
Wer als Hersteller, Importeur oder Vertreiber gilt, bestimmt die Pflichten – analog zur Rollenlogik der PPWR-Konformitätserklärung.
Datengrundlage schaffen
Verpackungsdaten werden zentral erfasst – die Basis für VerpackG-Meldungen und PPWR-Nachweise zugleich.
Kennzahlen zur Steuerung des VerpackG
Den Compliance-Status machen wenige Kennzahlen sichtbar.
- Vollständigkeit der LUCID-Registrierung (% der relevanten Einheiten)
- Korrekt lizenzierte Verpackungsmenge (%)
- Fristgerechte Daten- und Mengenmeldungen (%)
- Abweichungen zwischen gemeldeten und tatsächlichen Mengen
Risikofaktoren und Kontrollen beim VerpackG
Verstöße führen zu Vertriebsverboten und Bußgeldern.
Compliance- und Sanktionsrisiken
Ohne LUCID-Registrierung und Systembeteiligung besteht ein Vertriebsverbot; Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Daten- und Lieferkettenrisiken
- Unvollständige oder falsche Mengenmeldungen
- Unklare Rollenverteilung bei Import und Handelsmarken
- Fehlende Verpackungsdaten von Lieferanten
Übergangsrisiko zur PPWR
Wer Prozesse nur auf das VerpackG ausrichtet, unterschätzt die ab 2026 zusätzlich greifenden PPWR-Pflichten.
Praxisbeispiel
Ein Hersteller konsolidiert VerpackG- und PPWR-Anforderungen in einem gemeinsamen Verpackungsdatenmodell. LUCID-Registrierung und Lizenzmengen werden mit den künftigen PPWR-Nachweisen verknüpft.
- LUCID-Registrierung für alle relevanten Einheiten vervollständigt
- Lizenzmengen mit realen Mengen abgeglichen
- Datenmodell für den PPWR-Übergang vorbereitet
Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen
Das VerpackG wird im Zuge der PPWR neu justiert.
VerpackDG-Durchführungsgesetz
Deutschland passt das VerpackG über ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz an die PPWR an; das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf im Februar 2026 beschlossen, das VerpackDG soll zum 12. August 2026 in Kraft treten.
Harmonisierte EPR
Die PPWR harmonisiert die erweiterte Herstellerverantwortung EU-weit und führt modulierte Gebühren ein.
Datenpflichten wachsen
VerpackG-Meldungen und PPWR-Nachweise erhöhen gemeinsam den Bedarf an strukturierten Verpackungsdaten.
Fazit
Das Verpackungsgesetz bleibt die nationale Grundlage der Produktverantwortung für Verpackungen, wird aber ab 2026 von der EU-PPWR überlagert und über das VerpackDG angepasst. Für den Einkauf zahlt sich ein gemeinsames Verpackungsdatenmodell aus, das LUCID-Registrierung, Lizenzierung und PPWR-Nachweise zusammenführt – das vermeidet Doppelarbeit und sichert die Compliance über beide Regelwerke.
FAQ
Was regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG)?
Es verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland zur Registrierung in LUCID, zur Systembeteiligung (Lizenzierung) und zu Datenmeldungen.
Was ist der Unterschied zwischen VerpackG und PPWR?
Das VerpackG ist nationales deutsches Recht; die PPWR ist eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Ab 2026 überlagert die PPWR Teile des VerpackG.
Gilt das VerpackG nach der PPWR weiter?
Zunächst ja – insbesondere Registrierung und Lizenzierung. Deutschland passt das VerpackG über ein Durchführungsgesetz (VerpackDG) an die PPWR an.
Was muss der Einkauf beim VerpackG beachten?
Dass eigene und bezogene Verpackungen registriert und lizenziert sind, Mengen korrekt gemeldet werden und die Daten zugleich die PPWR-Nachweise tragen.


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