Einkaufslexikon

Verpackungsgesetz (VerpackG): Pflichten, LUCID und Verhältnis zur PPWR

June 9, 2026

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist das deutsche Gesetz, das Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen zu Registrierung, Systembeteiligung und Lizenzierung verpflichtet. Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt ab 2026 zusätzlich unmittelbar geltendes EU-Recht hinzu. Erfahren Sie, welche Pflichten das VerpackG vorsieht, wie es sich zur PPWR verhält und was der Einkauf beachten muss.

Key Facts

  • Das VerpackG setzt in Deutschland die Produktverantwortung für Verpackungen um (seit 2019).
  • Pflichten: Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Systembeteiligung (duale Systeme), Datenmeldung.
  • Zuständig ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
  • Die EU-PPWR gilt ab 12. August 2026 unmittelbar und überlagert Teile des VerpackG.
  • Deutschland passt das VerpackG über ein Durchführungsgesetz (VerpackDG) an die PPWR an.

Inhalt

Definition: Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das VerpackG regelt die erweiterte Produktverantwortung für Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, und soll Recycling und Vermeidung fördern.

Wesentliche Pflichten

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID vor dem Inverkehrbringen
  • Beteiligung an einem dualen System (Lizenzierung) für systembeteiligungspflichtige Verpackungen
  • Daten- und Mengenmeldungen sowie ggf. Vollständigkeitserklärung

VerpackG vs. PPWR

Das VerpackG ist nationales Recht; die PPWR gilt als EU-Verordnung unmittelbar und EU-weit. Ab 2026 überlagert die PPWR Teile des VerpackG, während Registrierungs- und Lizenzierungspflichten zunächst bestehen bleiben.

Bedeutung im Einkauf

Der Einkauf muss sicherstellen, dass eigene wie bezogene Verpackungen registriert und lizenziert sind, und den Übergang zu den PPWR-Anforderungen im Verpackungsmanagement steuern.

VerpackG umsetzen: Methoden und Vorgehen

Die Umsetzung verbindet Registrierung, Lizenzierung und Datenmanagement.

Registrierung und Lizenzierung

Verpflichtete registrieren sich in LUCID und beteiligen systembeteiligungspflichtige Verpackungen an einem dualen System; Mengen werden gemeldet.

Rollen und Verantwortlichkeiten klären

Wer als Hersteller, Importeur oder Vertreiber gilt, bestimmt die Pflichten – analog zur Rollenlogik der PPWR-Konformitätserklärung.

Datengrundlage schaffen

Verpackungsdaten werden zentral erfasst – die Basis für VerpackG-Meldungen und PPWR-Nachweise zugleich.

Kennzahlen zur Steuerung des VerpackG

Den Compliance-Status machen wenige Kennzahlen sichtbar.

  • Vollständigkeit der LUCID-Registrierung (% der relevanten Einheiten)
  • Korrekt lizenzierte Verpackungsmenge (%)
  • Fristgerechte Daten- und Mengenmeldungen (%)
  • Abweichungen zwischen gemeldeten und tatsächlichen Mengen

Risikofaktoren und Kontrollen beim VerpackG

Verstöße führen zu Vertriebsverboten und Bußgeldern.

Compliance- und Sanktionsrisiken

Ohne LUCID-Registrierung und Systembeteiligung besteht ein Vertriebsverbot; Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Daten- und Lieferkettenrisiken

  • Unvollständige oder falsche Mengenmeldungen
  • Unklare Rollenverteilung bei Import und Handelsmarken
  • Fehlende Verpackungsdaten von Lieferanten

Übergangsrisiko zur PPWR

Wer Prozesse nur auf das VerpackG ausrichtet, unterschätzt die ab 2026 zusätzlich greifenden PPWR-Pflichten.

Verpackungsgesetz (VerpackG): Pflichten & PPWR-Bezug

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Praxisbeispiel

Ein Hersteller konsolidiert VerpackG- und PPWR-Anforderungen in einem gemeinsamen Verpackungsdatenmodell. LUCID-Registrierung und Lizenzmengen werden mit den künftigen PPWR-Nachweisen verknüpft.

  • LUCID-Registrierung für alle relevanten Einheiten vervollständigt
  • Lizenzmengen mit realen Mengen abgeglichen
  • Datenmodell für den PPWR-Übergang vorbereitet

Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen

Das VerpackG wird im Zuge der PPWR neu justiert.

VerpackDG-Durchführungsgesetz

Deutschland passt das VerpackG über ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz an die PPWR an; das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf im Februar 2026 beschlossen, das VerpackDG soll zum 12. August 2026 in Kraft treten.

Harmonisierte EPR

Die PPWR harmonisiert die erweiterte Herstellerverantwortung EU-weit und führt modulierte Gebühren ein.

Datenpflichten wachsen

VerpackG-Meldungen und PPWR-Nachweise erhöhen gemeinsam den Bedarf an strukturierten Verpackungsdaten.

Fazit

Das Verpackungsgesetz bleibt die nationale Grundlage der Produktverantwortung für Verpackungen, wird aber ab 2026 von der EU-PPWR überlagert und über das VerpackDG angepasst. Für den Einkauf zahlt sich ein gemeinsames Verpackungsdatenmodell aus, das LUCID-Registrierung, Lizenzierung und PPWR-Nachweise zusammenführt – das vermeidet Doppelarbeit und sichert die Compliance über beide Regelwerke.

FAQ

Was regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Es verpflichtet Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland zur Registrierung in LUCID, zur Systembeteiligung (Lizenzierung) und zu Datenmeldungen.

Was ist der Unterschied zwischen VerpackG und PPWR?

Das VerpackG ist nationales deutsches Recht; die PPWR ist eine unmittelbar geltende EU-Verordnung. Ab 2026 überlagert die PPWR Teile des VerpackG.

Gilt das VerpackG nach der PPWR weiter?

Zunächst ja – insbesondere Registrierung und Lizenzierung. Deutschland passt das VerpackG über ein Durchführungsgesetz (VerpackDG) an die PPWR an.

Was muss der Einkauf beim VerpackG beachten?

Dass eigene und bezogene Verpackungen registriert und lizenziert sind, Mengen korrekt gemeldet werden und die Daten zugleich die PPWR-Nachweise tragen.

Verpackungsgesetz (VerpackG): Pflichten & PPWR-Bezug

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