Webinare
Webinaraufnahme: PPWR 2026 - Was die neue Verpackungsverordnung jetzt von Ihrem Einkauf fordert
.png)
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) treten ab dem 12. August 2026 verbindliche Pflichten in Kraft, die den Einkauf unmittelbar betreffen. Konkret muss der Einkauf künftig Konformitätserklärungen ausstellen, Materialanforderungen einhalten und jede Verpackung dokumentieren. Die Verordnung nimmt damit das Produkt selbst in den Blick und reicht deutlich weiter als das bisherige Abfallrecht. Für viele Unternehmen ist dabei weniger die Verordnung selbst die Herausforderung als die Frage, wie sich die Anforderungen praktisch umsetzen lassen.
Christoph Schnoor, Senior Associate im Umwelt- und Verpackungsrecht bei der Wirtschaftskanzlei Luther, und Johanna Teichmann, Kundenentwicklung bei Tacto, ordnen im Webinar ein, was die PPWR konkret verlangt und worauf es bei der Umsetzung im Einkauf ankommt.
PPWR im Überblick: Ziele und Geltungsbeginn
Die PPWR gilt als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie verfolgt fünf Kernziele: die Reduzierung von Verpackungsabfällen, die Förderung der Kreislaufwirtschaft mit recyclingfähigen Verpackungen bis 2030, strengere Grenzwerte für gefährliche Stoffe, die Harmonisierung des Binnenmarkts sowie eine bessere Verbraucherinformation durch klare Kennzeichnung. Ab dem Stichtag 12. August 2026 gelten die Grundpflichten, weitere Anforderungen folgen gestaffelt bis 2040.
Die produktrechtlichen Verantwortungen
Zentral ist eine neue Rollenzuweisung entlang der Lieferkette: Erzeuger, Hersteller, Importeur, Vertreiber und Lieferant tragen jeweils unterschiedliche Pflichten. Der Erzeuger muss künftig ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, eine technische Dokumentation erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen. Diese erfasst zunächst vor allem die stofflichen Beschränkungen nach Artikel 5 (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom sowie neu die PFAS-Beschränkung bei Lebensmittelkontakt) und die Recyclingfähigkeit nach Artikel 6. Konformitätserklärung und Dokumentation sind fünf Jahre bei Einwegverpackungen und zehn Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen aufzubewahren. Wer die tatsächliche Erzeuger- oder Herstellerrolle einnimmt, hängt vom Einzelfall ab und ist nicht immer der Lieferant.
Kreislaufwirtschaftliche Pflichten und Compliance-Unterstützung mit Tacto
Über die produktrechtliche Ebene hinaus gelten abfallrechtliche Pflichten. Auf nationaler Ebene konkretisiert das VerpackDG die Vorgaben und verlangt unter anderem Registrierung, Systembeteiligung, Datenmeldung und Vollständigkeitserklärung. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro geahndet werden, bei fehlender Registrierung droht ein Inverkehrbringungsverbot. Der Zeitplan ist gestaffelt: Nach den Grundpflichten ab 2026 folgen erhöhte Anforderungen an Kennzeichnung, Mindestrezyklatanteil und Recyclingfähigkeit in den Jahren bis 2030, 2035 und 2040.
Compliance-Unterstützung mit Tacto
Der größte operative Hebel liegt in den Nachweisen, die je Verpackungseinheit von den Lieferanten einzuholen sind. Genau hier setzen die KI-Agenten von Tacto an: Der Material-Compliance-Agent verschickt die Abfragen automatisiert an alle Verpackungslieferanten, liest die hochgeladenen Konformitätserklärungen und Zertifikate selbstständig aus und erfasst die relevanten Datenpunkte wie Verpackungstyp, PFAS, Schwermetalle und Recyclingklasse strukturiert je Artikel und Lieferant. Der aktuelle Compliance-Status ist jederzeit auf Knopfdruck abrufbar, ablaufende Nachweise werden automatisch erkannt. So lässt sich der wachsende Dokumentationsaufwand beherrschen, ohne ihn manuell in Tabellen nachzuhalten.
Fazit
Die PPWR verlagert die Verantwortung im Verpackungsrecht deutlich stärker auf das produzierende Unternehmen und den Einkauf. Entscheidend ist, frühzeitig die eigene Rolle zu klären, die betroffenen Verpackungen zu erfassen und die geforderten Nachweise strukturiert zu organisieren. Wer das jetzt angeht, ist zum Stichtag vorbereitet, statt unter Zeitdruck nachziehen zu müssen.
Christoph Schnoor (Luther) und Johanna Teichmann (Tacto) erklären, was die neue EU-Verpackungsverordnung ab dem 12. August 2026 für den Einkauf bedeutet: von den neuen Rollen und der Konformitätserklärung über Material- und Recyclingpflichten bis zum nationalen VerpackDG und den Bußgeldrisiken. Die Aufzeichnung zeigt, wie Unternehmen die Anforderungen einordnen und die nötigen Lieferantennachweise mithilfe von KI-Agenten praktisch umsetzen.


