Einkaufslexikon

PPWR-Konformitätserklärung: Pflichten, Lieferantendaten und Umsetzung im Einkauf

June 9, 2026

Die PPWR-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) ist der Nachweis, mit dem der Erzeuger bestätigt, dass eine Verpackung die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung erfüllt. Ab dem 12. August 2026 darf keine Verpackung mehr ohne diese Erklärung in Verkehr gebracht werden – damit wird sie zur Pflichtaufgabe für Einkauf und Lieferantenmanagement. Erfahren Sie im Folgenden, was die Konformitätserklärung umfasst, welche Daten der Einkauf von Lieferanten benötigt und wie Sie den Prozess aufsetzen.

Key Facts

  • Pflicht für jede Verpackung ab 12. August 2026, ausgestellt vom Erzeuger.
  • Bestätigt die Einhaltung der Artikel 5–12 der PPWR (Stoffe, Minimierung, Recyclingfähigkeit).
  • Setzt ein Konformitätsbewertungsverfahren und eine technische Dokumentation voraus.
  • Dokumentation ist fünf Jahre aufzubewahren; Importeure und Vertreiber haben Prüfpflichten.
  • Ohne gültige Erklärung droht der Verlust des Marktzugangs.

Inhalt

Definition: PPWR-Konformitätserklärung

Die PPWR-Konformitätserklärung ist eine Selbsterklärung des Erzeugers über die Verordnungskonformität einer Verpackung und bildet die Grundlage für deren Marktzugang in der EU.

Wesentliche Bestandteile

  • Eindeutige Identifikation der Verpackung und des Erzeugers
  • Referenzierte PPWR-Anforderungen (Art. 5–12) und angewandte Normen
  • Ergebnisse des Konformitätsbewertungsverfahrens
  • Datum, Unterschrift und Verantwortlicher

PPWR-Konformitätserklärung vs. allgemeine Konformitätserklärung

Während die allgemeine Konformitätserklärung (z. B. für CE-Kennzeichnung) die Produktkonformität bestätigt, bezieht sich die PPWR-Variante spezifisch auf die Verpackung als reguliertes Produkt – mit eigenen Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Stoffbeschränkungen.

Bedeutung im Einkauf

Die Konformitätserklärung verknüpft die PPWR direkt mit der Compliance im Einkauf: Ohne belastbare Lieferantendaten lässt sich die eigene Erklärung nicht ausstellen. Der Einkauf wird damit zum Eigentümer des Konformitätsnachweises.

Konformitätserklärung erstellen: Methoden und Vorgehen

Die Erstellung folgt einem strukturierten Ablauf aus Datensammlung, Bewertung und Dokumentation.

Konformitätsbewertung und technische Dokumentation

Für jede Verpackung werden Material, Aufbau und Konformität gegen die PPWR-Anforderungen bewertet und in einer technischen Dokumentation festgehalten, die fünf Jahre vorzuhalten ist.

Lieferantendaten erheben

Der Einkauf fordert von Verpackungslieferanten strukturierte Nachweise zu Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit und PFAS-Status an und sichert sie über den Supplier Code of Conduct sowie die Nachverfolgbarkeit von Materialien ab.

Rollen prüfen: Hersteller, Importeur, Vertreiber

Wer Verpackungen unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder wesentlich verändert, übernimmt die Erzeugerrolle. Importeure und Vertreiber müssen prüfen, ob die Konformitätserklärung des Herstellers vorliegt.

Kennzahlen zur Steuerung der Konformitätserklärung

Den Reifegrad des Konformitätsprozesses machen wenige Kennzahlen messbar.

  • Anteil Verpackungen mit vollständiger Konformitätserklärung (%)
  • Anteil Lieferanten mit fristgerechten, vollständigen Nachweisen (%)
  • Durchschnittliche Bearbeitungszeit je Erklärung (Tage)
  • Nachforderungsquote bei unvollständigen Lieferantendaten (%)

Risikofaktoren und Kontrollen bei der Konformitätserklärung

Fehlende oder fehlerhafte Erklärungen gefährden unmittelbar den Marktzugang.

Marktzugangs- und Compliance-Risiken

Verpackungen ohne gültige Erklärung dürfen nicht in Verkehr gebracht werden; die nationalen Sanktionen müssen wirksam und abschreckend sein.

Lieferkettenrisiken

  • Lieferanten können geforderte Nachweise nicht liefern
  • Importierte Verpackungen ohne Herstellererklärung
  • Eigen- und Handelsmarken übernehmen unbemerkt die Erzeugerrolle

Operative Risiken

Unstrukturierte Ablage und fehlende Versionskontrolle erschweren die Nachweisführung. Eine zentrale, auditierbare Dokumentation reduziert das Risiko.

PPWR-Konformitätserklärung: Pflichten & Lieferantendaten

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Praxisbeispiel

Ein Industrieunternehmen baut für rund 120 Verpackungsartikel einen Konformitätsprozess auf. Über ein Lieferantenportal werden Materialdaten, Rezyklatnachweise und PFAS-Erklärungen strukturiert eingeholt und je Verpackung zu einer Konformitätserklärung verdichtet.

  • Lieferantennachweise von 60 % auf 95 % Vollständigkeit gesteigert
  • Bearbeitungszeit je Erklärung von 3 Tagen auf unter 1 Tag reduziert
  • Lückenlose Versionierung für den 5-Jahres-Nachweis

Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen

Prozess und Anforderungen entwickeln sich mit Digitalisierung und neuen Rechtsakten weiter.

Digitalisierung und Software

Spezialsoftware und Lieferantenportale automatisieren die Datenerhebung und Versionierung der Konformitätserklärung zunehmend.

Delegierte Rechtsakte und Kennzeichnung

Die bis 2028 erwarteten Design-for-Recycling-Kriterien und die harmonisierte Kennzeichnung konkretisieren, was in der Dokumentation nachzuweisen ist.

Modulierte EPR-Gebühren

Über die nach Recyclingfähigkeit gestaffelten EPR-Gebühren wird die Datenqualität der Konformitätserklärung auch finanziell relevant.

Fazit

Die PPWR-Konformitätserklärung ist ab August 2026 die Eintrittskarte zum EU-Markt für jede Verpackung. Sie ist nur so belastbar wie die zugrunde liegenden Lieferantendaten – und macht den Einkauf zum Treiber der Verpackungs-Compliance. Wer den Datenerhebungs- und Dokumentationsprozess früh und systemgestützt aufsetzt, sichert Marktzugang und senkt über modulierte EPR-Gebühren langfristig die Kosten.

FAQ

Was ist die PPWR-Konformitätserklärung?

Sie ist der formelle Nachweis des Erzeugers, dass eine Verpackung die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (Art. 5–12) erfüllt, gestützt auf ein Konformitätsbewertungsverfahren und eine technische Dokumentation.

Ab wann ist sie Pflicht?

Ab dem 12. August 2026 darf keine Verpackung mehr ohne gültige Konformitätserklärung in Verkehr gebracht werden.

Welche Daten braucht der Einkauf von Lieferanten?

Materialzusammensetzung, Rezyklatanteil, Recyclingfähigkeit und PFAS-Status der gelieferten Verpackungen – als Grundlage für die technische Dokumentation.

Wer muss die Konformitätserklärung ausstellen?

Der Erzeuger. Wer Verpackungen unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder wesentlich verändert, übernimmt diese Rolle; Importeure und Vertreiber müssen das Vorliegen der Erklärung prüfen.

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