Einkaufslexikon

Rezyklatquote: Mindestrezyklatanteil für Verpackungen im Einkauf

June 9, 2026

Die Rezyklatquote bezeichnet den verbindlichen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat, den Kunststoffverpackungen nach der EU-Verpackungsverordnung enthalten müssen. Ab 2030 gelten je nach Verpackungstyp gestaffelte Quoten, die bis 2040 weiter steigen. Für den Einkauf bedeutet das: Rezyklatanteile müssen lieferantenseitig nachgewiesen und langfristig in Spezifikationen verankert werden. Erfahren Sie, welche Quoten gelten, wie sie nachgewiesen werden und welche Folgen sie für die Beschaffung haben.

Key Facts

  • Rezyklatquote = verbindlicher Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat in Kunststoffverpackungen.
  • Ab 1. Januar 2030: 30 % (kontaktsensitives PET), 10 % (sonstige kontaktsensitive), 35 % (nicht kontaktsensitive).
  • Ab 2040 steigen die Quoten auf bis zu 65 %.
  • Der Anteil muss lieferantenseitig nachweisbar und dokumentierbar sein.
  • Fließt in die Konformitätserklärung und in die modulierten EPR-Gebühren ein.

Inhalt

Definition: Rezyklatquote

Die Rezyklatquote legt fest, welcher Gewichtsanteil einer Kunststoffverpackung aus wiederverwertetem Material – konkret Post-Consumer-Rezyklat – bestehen muss.

Quoten nach Verpackungstyp (ab 2030)

  • 30 % für kontaktsensitive PET-Verpackungen
  • 10 % für sonstige kontaktsensitive Kunststoffverpackungen
  • 35 % für nicht kontaktsensitive Kunststoffverpackungen
  • Anstieg auf bis zu 65 % ab 2040

Rezyklatquote vs. Recyclingfähigkeit

Die Rezyklatquote betrifft den eingesetzten Recyclinganteil (Input), die Recyclingfähigkeit dagegen die Verwertbarkeit am Lebensende (Output). Beide sind PPWR-Pflichten, aber unterschiedliche Kennzahlen.

Bedeutung im Einkauf

Rezyklatanteile werden Teil der Spezifikation und der PPWR-Nachweispflicht. Der Einkauf muss Verfügbarkeit, Preis und Qualität von Rezyklat-Material aktiv steuern.

Rezyklatquote umsetzen: Methoden und Vorgehen

Die Einhaltung erfordert Spezifikation, Lieferantennachweise und Materialumstellung.

Rezyklatanteil nachweisen

Lieferanten müssen den Post-Consumer-Rezyklatanteil belegen; die Nachweise fließen in die PPWR-Konformitätserklärung ein.

Spezifikationen und Verträge anpassen

Rezyklat-Mindestquoten werden in Lieferspezifikationen und Verträgen verankert; alternative Bezugsquellen sichern die Versorgung.

Verfügbarkeit und Qualität steuern

Da rezyklathaltiges Material begrenzt verfügbar ist, gehören Bedarfsplanung und Materialnachverfolgung zur Beschaffungsstrategie.

Kennzahlen zur Steuerung der Rezyklatquote

Den Fortschritt der Umstellung machen wenige Kennzahlen sichtbar.

  • Durchschnittlicher Rezyklatanteil je Verpackungskategorie (%)
  • Anteil Verpackungen, die die 2030-Quote bereits erfüllen (%)
  • Anteil Lieferanten mit zertifiziertem Rezyklatnachweis (%)
  • Mehrkosten je % Rezyklatanteil (€/kg)

Risikofaktoren und Kontrollen bei der Rezyklatquote

Die größten Risiken liegen in Verfügbarkeit, Nachweis und Qualität von Rezyklat.

Compliance- und Marktzugangsrisiken

Verpackungen, die die Quote ab 2030 verfehlen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden; nicht erfüllte Quoten verteuern zudem die EPR-Gebühren.

Lieferketten- und Versorgungsrisiken

  • Knappes Angebot an hochwertigem Post-Consumer-Rezyklat
  • Fehlende oder nicht zertifizierte Rezyklatnachweise
  • Qualitätsschwankungen bei kontaktsensitiven Anwendungen

Operative Risiken

Ohne frühe Umstellung drohen kurzfristige Engpässe und Preisspitzen. Mehrjährige Liefervereinbarungen reduzieren das Risiko.

Rezyklatquote: Mindestrezyklatanteil der PPWR ab 2030

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Praxisbeispiel

Ein Konsumgüterhersteller stellt seine Kunststoff-Versandverpackungen auf rezyklathaltiges Material um. Der Einkauf qualifiziert zwei zusätzliche Rezyklatlieferanten und verankert Mindestquoten in den Rahmenverträgen.

  • Durchschnittlicher Rezyklatanteil von 12 % auf 35 % erhöht
  • Zwei zertifizierte Rezyklat-Lieferquellen qualifiziert
  • EPR-Gebühren durch höhere Recyclingfähigkeit gesenkt

Aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen

Markt und Regulierung für Rezyklat entwickeln sich dynamisch.

Nachfrage- und Preisentwicklung

Die PPWR-Quoten erhöhen die Nachfrage nach hochwertigem Post-Consumer-Rezyklat und beeinflussen Preise und Verfügbarkeit.

Berechnungs- und Nachweisregeln

Delegierte Rechtsakte konkretisieren, wie der Rezyklatanteil zu berechnen und nachzuweisen ist.

Chemisches Recycling

Neue Verfahren erweitern das Angebot an kontaktsensitivem Rezyklat – relevant insbesondere für Lebensmittelverpackungen.

Fazit

Die Rezyklatquote macht den Recyclinganteil zur verbindlichen Beschaffungsgröße. Da hochwertiges Rezyklat knapp ist, entscheidet die frühe Qualifizierung von Lieferanten und die Verankerung von Mindestquoten in Verträgen über Versorgungssicherheit und Kosten. Der Einkauf, der jetzt umstellt, erfüllt die 2030-Vorgaben und profitiert von niedrigeren EPR-Gebühren.

FAQ

Was ist die Rezyklatquote der PPWR?

Der verbindliche Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat in Kunststoffverpackungen, den die EU-Verpackungsverordnung ab 2030 vorschreibt.

Wie hoch ist die Rezyklatquote ab 2030?

30 % für kontaktsensitives PET, 10 % für sonstige kontaktsensitive und 35 % für nicht kontaktsensitive Kunststoffverpackungen; bis 2040 steigend auf bis zu 65 %.

Wie wird der Rezyklatanteil nachgewiesen?

Über Lieferantennachweise und Zertifikate zum Post-Consumer-Rezyklatanteil, die in die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung einfließen.

Gilt die Rezyklatquote für alle Verpackungen?

Die Mindestrezyklatanteile gelten für Kunststoffverpackungen. Für andere Materialien greifen andere PPWR-Anforderungen wie Recyclingfähigkeit und Minimierung.

Rezyklatquote: Mindestrezyklatanteil der PPWR ab 2030

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