Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist für jedes produzierende Unternehmen, das mindestens einen chemischen Stoff bei der Herstellung und Produktion verwendet, keine Neuheit. Bereits seit mehr als 15 Jahren gilt die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Betroffen sind alle Akteure in der Lieferkette – vom Hersteller über den Weiterverarbeiter und Händler bis hin zum Anwender chemischer Stoffe, egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht.
Im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit sieht die EU-Kommission jetzt jedoch eine Novellierung des Chemikalienrechts und somit insbesondere eine Revision der REACH-Verordnung als größten Handlungshebel vor. Die Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit im Europäischen Grünen Deal definiert das Ziel, bis 2050 Chemikalien nur noch so herzustellen sowie zu verwenden, dass diese Mensch und Umwelt möglichst wenig schaden.
Am 13. Januar 2023 wurde in diesem Zuge ein Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) als Gruppe vorgelegt. Hierbei handelt es sich um einen Beschränkungsvorschlag, der alle Verwendungen (mit Ausnahme der Feuerlöschschäume) von PFAS abdeckt. Das vorgeschlagene Verbot wurde im Rahmen der REACH-Verordnung von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Ziel des Verbots ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.
Am 22. März 2023 wurde dieser Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um einen der umfangreichsten Vorschläge seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007.
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