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REACH-Verordnung: Umsetzung und Vorbereitung auf Verschärfungen wie PFAS

veröffentlicht am
30.11.2023

Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) ist für jedes produzierende Unternehmen, das mindestens einen chemischen Stoff bei der Herstellung und Produktion verwendet, keine Neuheit. Bereits seit mehr als 15 Jahren gilt die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Betroffen sind alle Akteure in der Lieferkette – vom Hersteller über den Weiterverarbeiter und Händler bis hin zum nachgeschalteten Anwender chemischer Stoffe, egal ob sie gefährliche Eigenschaften haben oder nicht.

Die REACH-Verordnung beruht auf einer SVCH (Substances of Very High Concern)-Kandidatenliste, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) halbjährlich aktualisiert wird. Die ECHA ist verantwortlich für die Regulatorik in der EU hinsichtlich Chemikalien und somit auch für die REACH-Verordnung.

Im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit sieht die EU-Kommission jetzt eine Novellierung des Chemikalienrechts und somit insbesondere eine Revision und Verschärfung der REACH-Verordnung als größten Handlungshebel vor. Am 13. Januar 2023 wurde in diesem Zuge ein Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) als Gruppe vorgelegt. Hierbei handelt es sich um einen Beschränkungsvorschlag, der alle Verwendungen von PFAS abdeckt. Das vorgeschlagene Verbot wurde im Rahmen der REACH-Verordnung von Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet. Ziel des Verbots ist es, die Freisetzung von PFAS in die Umwelt drastisch zu verringern.

Am 22. März 2023 wurde dieser Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von der ECHA veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um einen der umfangreichsten Vorschläge seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung 2007.

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