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EU Deforestation Regulation (EUDR)

veröffentlicht am
3.5.2024

Die neue EU-Verordnung (EU Deforestation Regulation - EUDR), die Ende Juni 2023 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, das Risiko zu minimieren, dass Produkte auf den EU-Markt gelangen, die mit Entwaldung, Waldschädigung und der illegalen Vertreibung lokaler Bevölkerungen in Verbindung stehen. Dadurch soll die Nachfrage und der Handel mit legalen und entwaldungsfreien Rohstoffen und Produkten gefördert werden.

Hersteller, Importeure und Händler, die betroffene Rohstoffe wie Holz, Rind (Fleisch/Leder), Kautschuk, Soja, Kaffee, Kakao und Palmöl sowie daraus hergestellte Produkte/ Erzeugnisse erstmals in der EU in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass diese aus entwaldungsfreien Gebieten stammen und die geltenden Rechtsvorschriften vor Ort eingehalten wurden. Dies erfordert eine Dokumentation des Prozesses sowie die Bereitstellung einer Sorgfaltserklärung an die Behörden.

Unternehmen sind gemäß der vorgeschlagenen EU-Verordnung verpflichtet, eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen, um sicherzustellen, dass nur Produkte auf den EU-Markt gelangen, die frei von Abholzung sind und legal produziert wurden. Sie müssen nachweisen, dass die Waren nicht auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt oder degradiert wurden.

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