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EU Deforestation Regulation (EUDR): Betroffener Warenkreis

veröffentlicht am
4.4.2024

Die neue EU-Verordnung (EU Deforestation Regulation - EUDR), die Ende Juni 2023 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, das Risiko zu minimieren, dass Produkte auf den EU-Markt gelangen, die mit Entwaldung, Waldschädigung und der illegalen Vertreibung lokaler Bevölkerungen in Verbindung stehen. Dadurch soll die Nachfrage und der Handel mit legalen und entwaldungsfreien Rohstoffen und Produkten gefördert werden.

Hersteller, Importeure und Händler, die betroffene Rohstoffe wie Holz, Rind (Fleisch/Leder), Kautschuk, Soja, Kaffee, Kakao und Palmöl sowie daraus hergestellte Produkte/ Erzeugnisse erstmals in der EU in Verkehr bringen, müssen sicherstellen, dass diese aus entwaldungsfreien Gebieten stammen und die geltenden Rechtsvorschriften vor Ort eingehalten wurden. Dies erfordert eine Dokumentation des Prozesses sowie die Bereitstellung einer Sorgfaltserklärung an die Behörden. Auch Unternehmen, die die genannten Rohstoffe beziehen, jedoch nicht als erster Akteur in die EU importieren, müssen eine Informationsweitergabe und Abfrage Ihres Vorlieferanten leisten.

Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie unter die EUDR-Verordnung fallen (basierend auf den KN-Codes der Waren, die Sie beziehen), dann laden Sie sich unsere Excel "EU Deforestation Regulation (EUDR): Betroffener Warenkreis" herunter. In der Excel-Tabelle sind alle Warentypen aufgelistet mit den zugehörigen KN-Codes, die im Rahmen der EU Deforestation Regulation (EUDR) zu berücksichtigen sind.

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