Der BAFA Berichtsfragebogen in der Umsetzung

veröffentlicht am
30.11.2023

Das Lieferkettengesetz ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Alle Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung der im Gesetz verankerten Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen. Betroffene Unternehmen müssen diesen Bericht spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das BAFA übermitteln.

Der Bericht für die BAFA generiert sich aus den Antworten eines strukturierten Fragebogens. Der Fragebogen enthält offene und geschlossene Fragen sowie Mehrfachauswahlmöglichkeiten (Multiple Choice).

Durch die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung des Fragebogens sowie die Veröffentlichung des dann generierten Berichts auf der Internetseite des Unternehmens kommen die Unternehmen Ihrer Berichtspflicht nach § 10 Absatz 2 LkSG nach.

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