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Der 4-Schritte Guide für Ihre Lieferanten von CBAM-Waren

veröffentlicht am
19.1.2024

Alle Unternehmen in der EU, die Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Strom, Düngemittel, Wasserstoff, bestimmte Vorprodukte sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte (insbesondere Eisen und Stahl) - in reiner oder verarbeiteter Form - aus Nicht-EU-Ländern importieren, fallen unter die CBAM-Vorschriften. Um den CBAM-Vorgaben und Berichtspflichten nachkommen zu können, müssen die Unternehmen mit ihren Lieferanten außerhalb der EU in Kontakt treten und die nötigen Informationen für ihren CBAM-Report einholen.

Angesichts der Wahrscheinlichkeit, dass die Lieferanten außerhalb der EU möglicherweise noch nicht mit den CBAM-Vorschriften vertraut sind, ist es ratsam, dass betroffene Unternehmen frühzeitig Informationsvermittlung betreiben und schulungsähnliche Maßnahmen ergreifen.

In dem Whitepaper "CBAM: Der 4-Schritte Guide für Ihre Lieferanten von CBAM-Waren" präsentieren wir einen 4-Schritte Leitfaden, den Sie direkt an Ihre CBAM-relevanten Lieferanten weiterleiten können. Dieser dient als initiale Schulungsunterlage, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten mit den CBAM-Anforderungen vertraut sind. Der Guide ist auf englisch verfasst, da er an Lieferanten außerhalb der EU verschickt wird.

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