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Lieferkettengesetz im Mittelstand: Indirekte Betroffenheit meistern

veröffentlicht am
27.11.2024

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert seit 2023 von großen Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen. Ab 2024 sinkt die Grenze auf 1.000 Beschäftigte im Inland, wodurch mehr Unternehmen zur Umsetzung dieser Pflichten verpflichtet werden. Doch das Gesetz hat auch Auswirkungen auf kleinere Unternehmen, die selbst nicht direkt unter das LkSG fallen, jedoch als Zulieferer für verpflichtete Unternehmen agieren.

Warum auch kleinere Unternehmen die LkSG-Anforderungen beachten sollten

Das LkSG schreibt vor, dass verpflichtete Unternehmen eng mit ihren direkten und indirekten Zulieferern zusammenarbeiten, um alle notwendigen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dies bedeutet für Zulieferer, dass sie je nach Kundenanforderungen zur Risikoanalyse und Implementierung von Präventionsmaßnahmen beitragen und bestimmte Compliance-Standards erfüllen müssen. Unternehmen, die sich auf diese Zusammenarbeit einlassen, profitieren von langfristigen Partnerschaften und einem Wettbewerbsvorteil bei Vergaben.

Anforderungen an indirekt betroffene Unternehmen

Auch wenn Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden keinen direkten gesetzlichen Berichtspflichten unterliegen, können sie auf folgende Maßnahmen vorbereitet sein, um die Zusammenarbeit mit LkSG-verpflichteten Unternehmen zu erleichtern:

  • Risikomanagement: Unterstützung bei der Identifizierung und Überwachung von Risiken entlang der Lieferkette.
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen: Umsetzung von Maßnahmen zur Minimierung identifizierter Risiken.
  • Bereitstellung von Informationen: Dokumentation und Bereitstellung relevanter Daten für die Risikoanalyse und die Erfüllung von Sorgfaltspflichten.
  • Mitarbeit beim Beschwerdeverfahren: Beteiligung an der Etablierung und Dokumentation eines Systems für Beschwerden über Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten.

Unterstützung durch Tacto: Lösungen für die LkSG-Compliance im Mittelstand

Für mittelständische Unternehmen, die in direkter oder indirekter Beziehung zu LkSG-verpflichteten Unternehmen stehen, bietet Tacto eine umfassende Lösung zur Unterstützung der Compliance-Anforderungen. Unsere Plattform hilft Unternehmen, den Compliance-Aufwand effizient zu bewältigen und alle relevanten Daten strukturiert zu erfassen:

  • Automatisierte Lieferantenabfragen: Erleichtert die Abfrage und Nachverfolgung von Compliance-Fragen bei allen relevanten Zulieferern.
  • Effiziente Risikobewertung: Identifiziert potenzielle Risiken in der Lieferkette und unterstützt bei der Umsetzung der Sorgfaltspflichten.
  • Laufende Dokumentation: Sorgt dafür, dass alle Maßnahmen und Ergebnisse zentral erfasst und dokumentiert werden, um auf Kundenanforderungen vorbereitet zu sein.

Fazit: Chancen für den Mittelstand

Das LkSG bringt für den Mittelstand nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen, die Lieferkettentransparenz zu verbessern und Compliance-Standards aktiv umzusetzen. Verpflichtete Unternehmen werden in vielen Fällen darauf angewiesen sein, mit ihren Zulieferern zusammenzuarbeiten, um ihre eigenen gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Unternehmen, die auf die Anforderungen vorbereitet sind und kooperativ mit LkSG-verpflichteten Kunden zusammenarbeiten, können sich Wettbewerbsvorteile sichern und langfristige Beziehungen aufbauen.

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