Trotz der aktuellen Herausforderungen für Unternehmen in Deutschland, die Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) zu erfüllen, setzt die Europäische Union ihre Bemühungen fort, ein ähnliches Gesetz auf europäischer Ebene zu etablieren. Am 1. Juni 2023 hat das Europaparlament zugestimmt, einen strengeren Richtlinienentwurf zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) einzuführen und somit den Weg für den weiteren Gesetzgebungsprozess geebnet.
Stand 1. Juni 2023 wird die Europäische Lieferkettenrichtlinie bereits Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Umsatz betreffen. Dadurch würde die Anzahl an Unternehmen, die vom Lieferkettengesetz betroffen sind, in Deutschland von 3.000 auf circa 15.000 Unternehmen steigen. Für den Mittelstand stellt dies insbesondere eine bedeutende Herausforderung dar.
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