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Die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

veröffentlicht am
19.12.2023

Trotz der aktuellen Herausforderungen für Unternehmen in Deutschland, die Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes (LkSG) zu erfüllen, arbeitet die Europäische Union an einem ähnlichen Gesetz auf europäischer Ebene. Am 14. Dezember 2023 haben das Europaparlament, die Kommission und der Rat der Europäischen Union eine Trilog-Vereinbarung zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verkündet und somit den Weg für den weiteren Gesetzgebungsprozess geebnet.

Stand 14. Dezember 2023 betrifft die Europäische Lieferkettenrichtlinie sowohl Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mehr als 150 Millionen Euro Umsatz als auch Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die mindestens einen Umsatz von 40 Millionen Euro in einem Risikosektor (Textilien, Lebensmittel & Mineralien) erwirtschaften. Dadurch würde die Anzahl an Unternehmen, die vom Lieferkettengesetz betroffen sind, in Deutschland von 3.000 auf circa 15.000 Unternehmen steigen. Für den Mittelstand stellt dies insbesondere eine bedeutende Herausforderung dar.

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