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Webinaraufnahme: US-Zölle 2026 - GTAI ordnet ein, was jetzt für Ihren Einkauf gilt

Die US-Zollpolitik verändert sich derzeit im Wochentakt. Neue Sätze treten in Kraft, alte laufen aus, und für europäische Hersteller ist kaum noch zu überblicken, welche Regeln tatsächlich für ihre Produkte gelten. Genau hier setzt das Webinar an: Statt Schlagzeilen liefert es eine faktenbasierte Einordnung, worauf es für den Einkauf jetzt ankommt.
Stefanie Eich (Deputy Director Zoll bei Germany Trade & Invest) und Dr. Melanie Jordan (Deputy Director Customs bei Germany Trade & Invest) ordnen im Gespräch mit Laura Weiher (Kundenentwicklung bei Tacto) die aktuelle Zoll-Lage ein. Germany Trade & Invest ist die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Gemeinsam zeigen sie, welche US-Zölle bei der Einfuhr gelten, was der Turnberry-Deal für die Einfuhr in die EU bedeutet und welche Handlungsoptionen dem Einkauf bleiben
Der aktuelle Stand: Welche Zölle bei der US-Einfuhr gelten
Seit dem 24. Juli 2026 greifen Zölle gemäß Section 301 des Trade Act von 1974, begründet mit Zwangsarbeit in rund 60 Regionen. Für Waren mit Ursprung in der Europäischen Union und Taiwan gilt ein Satz von 10 Prozent, sofern der reguläre MFN-Satz nicht höher liegt. Für Japan, Südkorea und die Schweiz sind es 12,5 Prozent, ebenso für 18 weitere Länder gelten 10 Prozent als zusätzlicher Zoll. Parallel bestehen die China-Zölle seit 2018 mit Zusatzsätzen von 7,5 bis 25 Prozent fort, und seit dem 22. Juli 2026 gilt ein Zusatzzoll von 25 Prozent auf Waren mit Ursprung Brasilien. Für den Einkauf heißt das: Der maßgebliche Satz hängt vom Warenursprung, vom MFN-Satz und von zahlreichen Ausnahmen ab.
Section 232: Zölle nach Warengruppen im Detail
Neben den Section-301-Zöllen bestehen die sektoralen Zölle nach Section 232 des Trade Expansion Act von 1962. Auf Stahl, Aluminium und Kupfer wird je nach Annex ein Aufschlag von 50 oder 25 Prozent erhoben, für weiterverarbeitete Erzeugnisse gilt bis zum 31. Dezember 2027 ein Satz von 25 Prozent, mit einer Ausnahme unter anderem für EU-Waren, die auf 15 Prozent kommen. Entscheidend ist der Metallanteil: Liegt er unter 15 Prozent, wird kein zusätzlicher Zoll erhoben, ausgenommen Waren der Kapitel 72, 73, 74 und 76. Der Zoll wird dabei auf den vollständigen Zollwert eines Produkts angewendet, unabhängig vom Metallanteil, und es sind Ursprungs-, Schmelz- und Gießland sowie teilweise das Gesamtgewicht der Metalle in Kilogramm nachzuweisen. Weitere Warengruppen sind betroffen: Pkw und Teile mit 25 Prozent (EU 15 Prozent), Lkw mit 25 Prozent, Busse mit 10 Prozent, Holzprodukte mit 10 bis 25 Prozent (EU 15 Prozent), Halbleiter seit dem 15. Januar 2026 mit 25 Prozent, pharmazeutische Produkte mit bis zu 100 Prozent (EU 15 Prozent) sowie Drohnen und Teile mit bis zu 100 Prozent (EU 15 Prozent) ab dem 3. September 2026.
Der Turnberry-Deal: Was bei der Einfuhr in die EU gilt
Auf der Gegenseite regelt der sogenannte Turnberry-Deal die Einfuhr in die EU. Auf die politische Einigung zwischen EU und USA vom 27. Juli 2025 folgte am 21. August 2025 eine gemeinsame Erklärung, die Zollerleichterungen traten am 1. Juli 2026 in Kraft. Wichtig für die Einordnung: Der Turnberry-Deal ist kein Freihandelsabkommen. Er sieht Zollfreiheit für Industrieprodukte sowie präferenziellen Marktzugang und Kontingente für landwirtschaftliche Erzeugnisse vor. Über einen Schutzmechanismus kann die EU gewährte Präferenzen wieder zurücknehmen, und eine Sunset-Clause begrenzt die Regelung auf den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Die konkrete Umsetzung findet sich in der Verordnung (EU) 2026/1455.
Handlungsoptionen und Nachweispflichten für den Einkauf
Für die praktische Arbeit im Einkauf sind zwei Punkte zentral: die korrekte Bestimmung des Warenursprungs und die passende Handlungsstrategie. Beim Ursprung gibt es keine Präferenzursprungsregeln, maßgeblich ist der nichtpräferenzielle Warenursprung gemäß Unionszollkodex, ergänzt um einen Direktbeförderungsnachweis. Zur Recherche der jeweils geltenden Sätze verweisen die Expertinnen auf EZT-online und Access2Markets sowie auf die ATLAS-Info zur Unterlagencodierung. Als Handlungsoptionen zeigt das Webinar kurzfristig wirksame Hebel wie die saubere Dokumentation von Ursprung und Materialanteilen, mögliche Materialsubstitution und das Einpreisen der Zollkosten in die Kalkulation. Dauerhaft wirken strukturelle Maßnahmen wie die Diversifizierung der Bezugsquellen, die Lokalisierung im US-Markt und die Nutzung bestehender Konzern- und Standortstrukturen für den US-Import.
Fazit
Die Einordnung von Germany Trade & Invest verdeutlicht, dass für den Einkauf nicht die einzelne Schlagzeile entscheidend ist, sondern die Transparenz über die eigenen Warengruppen. Wer weiß, welcher Ursprung, welcher Materialanteil und welche Zolltarifnummer für ein Produkt gelten, kann die tatsächliche Betroffenheit bewerten und die richtigen Maßnahmen ableiten. Es kommt darauf an, die eigene Datenbasis so aufzubereiten, dass sich neue Zollrunden schnell auf die betroffenen Teile und Lieferanten übertragen lassen.
Stefanie Eich (Deputy Director Zoll bei Germany Trade & Invest) und Dr. Melanie Jordan (Deputy Director Customs bei Germany Trade & Invest) ordnen im Gespräch mit Laura Weiher (Kundenentwicklung bei Tacto) die aktuelle US-Zoll-Lage ein. Sie erklären, welche Zölle nach Section 301 und Section 232 bei der US-Einfuhr gelten, welche Warengruppen von Stahl über Halbleiter bis Pharma betroffen sind, was der Turnberry-Deal für die Einfuhr in die EU bedeutet und welche Handlungsoptionen dem Einkauf bleiben, um Unsicherheit und Kostendruck zu begegnen.


